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Sanierung und Restrukturierung

Beratung

Wir stehen Ihnen nicht nur in Zeiten einer konkreten Krisen- oder Sanierungssituation zur Verfügung, sondern helfen Ihnen auch außerhalb solcher Szenarien, Vorkehrungen und den rechtlichen Rahmen zu schaffen, welche eine Krise Ihres Unternehmens vermeiden oder im Falle künftiger Turbulenzen Ihre Vermögenswerte bestmöglich sichern und Haftungsgefahren vermeiden.

Sie wollen ein in der Krise befindliches Unternehmen übernehmen? Kein Problem für uns. Wir besitzen Erfahrungen aus zahlreichen M&A-Prozessen, die wir für Sie im Zuge der Verhandlungen sowie bei der Vertragsgestaltung einsetzen können.

Sie brauchen Antworten auf die Frage, welcher Weg der für Ihr Unternehmen und Sie beste aus einer aktuellen Krisensituation ist? Wir zeigen Ihnen mögliche Lösungen auf und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.

Vereinbaren Sie mit uns eine unverbindliche und vertrauliche Beratung.

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Mit der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren bietet das Gesetz dem Unternehmer die Möglichkeit, eigenverwaltend sein Unternehmen zu sanieren und durch die Insolvenz zu steuern, sei es durch einen Insolvenzplan unter Erhalt des Rechtsträgers oder eine sog. übertragende Sanierung.

Unsere Insolvenzspezialisten unterstützen Sie als Berater, CRO, oder Generalbevollmächtigte im Rahmen der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens und stellen sicher, dass die insolvenzrechtlichen Vorgaben erfüllt und zugleich die Sanierung und Neuausrichtung Ihres Unternehmens erfolgreich realisiert wird.

Die Anordnung der Eigenverwaltung als auch des Schutzschirmverfahrens durch das zuständige Insolvenzgericht setzt eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, frühzeitige Antragsvorbereitung und Antragsstellung voraus. Auch hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an.

Stabilisierung und- Restrukturierungsrahmen

Das neue Sanierungsrecht – konkret das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) – ermöglicht eine Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Dies setzt voraus, dass Ihr Unternehmen nicht bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine frühzeitige Beratung ist daher unerlässlich, um diesen Weg der außergerichtlichen Sanierung beschreiten zu können.

Gerne beraten wir Sie, welche Voraussetzungen für ein Verfahren nach dem StaRUG gegeben sein müssen und wie Ihr Unternehmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens saniert werden kann.