Notariat
Immobilien
Vom Grundstückskauf bis zum Wohnrecht betreffen immobilienbezogene Rechtsgeschäfte erhebliche Werte persönlicher und wirtschaftlicher Natur. Unser Notar regelt für Sie alle Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Immobilie, u. a.:
- Immobilienkaufvertrag
- Ausgewogene Gestaltung für Beteiligte
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen im Grundbuch
- Regelung von Gewährleistungsrechten
- Regelungen zu Besitz, Nutzen und Lasten
- Regelung von Wohnrechten
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechte
- WEG Wohnungseigentum
Unternehmen
Eine gute Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen stellt die Basis Ihres erfolgreichen Unternehmens dar. Wir beraten und entwickeln individuelle Lösungen und unterstützen Sie u. a. in folgenden Bereichen:
- Gründung und Anmeldung von Unternehmen verschiedener Rechtsformen
- Gesellschaftsvertrag
- Rechtsformwechsel und Umwandlungen
- Gesellschafterwechsel
- Verkauf von Unternehmensanteilen
- Unternehmensnachfolge
- Wechsel der Geschäftsführung
- Erteilung und Widerruf von Prokura
Erbe
Damit das Erbe nicht zur Belastung wird, ist eine frühzeitige Prüfung und Regelung erbrechtlicher Ansprüche und auch Pflichten vorzunehmen. Ihr Wille sollte rechtssicher und nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden. Wir helfen u. a. bei:
- Testament
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinsantrag
Familie
Eine rechtlich solide und interessengerechte Gestaltung von Vermögensverhältnissen in der Ehe kann Konflikte vermeiden. Unser Notar berät Sie u. a. über Gestaltungsmöglichkeiten wie:
- Ehevertrag
- Gütertrennung
- Zugewinngemeinschaft
Schenken
Damit Schenken auch nachhaltig und wirtschaftlich Freude bereitet, sollten beide Seiten die Rechtswirkungen einer Schenkung kennen und frühzeitig steuern. Bei u. a. folgenden wichtigen Fragestellungen steht unser Notar beratend zur Seite
- Vorweggenommene Erbfolge
- Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen
- Schenkung
- Übertragungsvertrag
- Beachtung von Pflichtteilsansprüchen
- Rückforderungsansprüche
Vorsorge
Damit alle Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geklärt sind, wenn Sie nicht mehr voll handlungsfähig sein sollten, berät Sie unser Notar über die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, wie bspw:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung